Pilgern

am: 25. September 2023

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Der Hadsch ist eines zu den wichtigeren Vorschriften für Muslime. Als Gläubige müssen wir den Koran befolgen und ihn erkunden. Denn der Koran beinhaltet alle Einzelheiten und ist was Allah herabgesandt hat. Wenn wir andere Lehren befolgen welche in Konflikt mit dem Koran sind, geraten wir in Konflikt mit Allah [6:114][12:111][42:21].


Zitat
Wahrlich, die Zahl der Monate bei Allah beträgt zwölf Monate; im Buche Allahs (festgelegt worden) seit dem Tage, da Er die Himmel und die Erde erschuf. Von diesen (Monaten) sind vier Hurum. Das ist der beständige Glaube. Darum versündigt euch nicht in diesen (Monaten) Und bekämpft die Muschriks allesamt, wie sie euch allesamt bekämpfen; und wisset, dass Allah mit denjenigen ist, die Ihn fürchten. [9:36]

  • Muharrem 2. hurum
  • Sefer 3. hurum
  • Rabī‘ al-awwal 4. hurum
  • Rabī‘ ath-thānī
  • Dschumādá al-ūlá
  • Dschumādá al-āhhirah
  • Redschep
  • Scha‘bān
  • Ramaḍān
  • Schewwāl
  • Dhū al-Ka‘dah
  • Dhū al-Ḥidsch-dschah 1. hurum

Hurum bedeutet verwehrt, unzulässig, verboten ... in anderen Worten "zu beachten". Die vier hurum Monate sind für den Hadsch.
In jedem der Monate kann der Hadsch vollzogen werden und nicht wie traditionell angenommen nur in Dhū al-Ḥidsch-dschah

Dhū al-Ḥidsch-dschah was 'Des Hadsches' bedeutet, ist der erste Hurum-Monat, gefolgt von, Muharrem, Sefer und Rabī‘ al-awwal

Zitat
Wahrlich, As Safa und Al-Marwa gehören zu den Riten Allahs; und wer zu dem Hause Hadsch vollzieht oder die Umrah vollzieht, für den ist es kein Vergehen, wenn er zwischen beiden hin- und herschreitet. Und wenn einer freiwillig Gutes tut, so ist Allah Erkenntlich, Allwissend. [2:158]

Sie fragen dich nach den Neumonden. Sprich; Sie sind Zeitbestimmungen für die Menschen und für den Hadsch. [2:189]

Und vollzieht den Hadsch und die Umrah für Allah. Wenn ihr daran gehindert werdet, dann bringt eine bequeme Opfergabe dar und rasiert eure Köpfe nicht, bis die Opfergabe ihren Bestimmungsort erreicht hat. Wer von euch krank ist oder ein Leiden am Kopf hat, der hat eine Ersatzleistung zu bringen; Fasten oder Almosen oder einen Anbetungsritual einhalten. Und wenn ihr sicher und gesund seid, werden diejenigen, die von der Umrah zum Hadsch schreiten, eine bequeme Opfergabe darbringen. Und für diejenigen, die die Mittel nicht finden, dann ein Fasten von drei Tagen während des Hadsch und sieben Tagen, wenn ihr zurückgekehrt seid; Das sind insgesamt zehn. Das ist für denjenigen, dessen Familie nicht in der Nähe des Masdschid Al-Haram lebt. Und verehrt Allah und wisset, dass Allah streng im Strafen ist. [2:196]

Masdschid Al-Haram ist die Gebetsstätte von Kaaba in Mekka
Masdschid bedeutet Ort der Niederwerfung; Gebetsstätte,  Moschee


Zitat
Der Hadsch findet in bekannten Monaten statt. Wer sich in ihnen zum Hadsch entschliesst, der enthalte sich des Beischlafs und begehe weder Frevel noch unziemliche Rede während des Hadsch. Und was ihr an Gutem tut, Allah weiss es. Und sorgt für die Reise, doch wahrlich, die beste Vorsorge ist Ehrfurcht. Und fürchtet Mich, o ihr, die ihr einsichtig seid! [2:197]

Es ist für euch kein Vergehen, dass ihr nach einer Huld von eurem Herrn strebt. Und wenn ihr von Arafat herabeilt, dann gedenket Allahs vor dem Al-Haram Kultstätte. Gedenket Seiner, wie Er euch rechtgeleitet hat. Ihr gehörtet ja vordem zu denen, die irregehen. [2:198]

Arafat ist ein bekannter Berg in Mekka

Zitat
Dann eilt herab, von wo die Menschen herabeilen, und bittet Allah um Vergebung. Wahrlich, Allah ist Verzeihend, Barmherzig. [2:199]

Dann, wenn ihr eure Anbetungsrituale vollendet habt, gedenket Allahs, wie ihr eurer eigenen Väter gedenkt, oder sogar eines grösseren Gedenkens. Unter den Menschen gibt es einen, der sagt: «Unser Herr, gib uns im Diesseits», und er wird keinen Anteil am Jenseits haben. [2:200]

Und gedenket Allahs für eine Anzahl von Tagen. Wer sich in zwei Tagen beeilt, begeht keine Sünde, und wer zögert, begeht keine Sünde, solange er Ehrfurcht übt. Und fürchtet Allah und wisst, dass ihr vor Ihm versammelt werdet. [2:203]

O die ihr glaubt, haltet die Abmachungen. Die Nutztiere sind euch erlaubt worden, ausser dem, was euch verlesen wird. Es ist euch nicht erlaubt, zu jagen, während ihr hurum seid. Allah bestimmt, was Er will. [5:1]

hurum hier bedeutet; im Zustand der Rituale zu sein

Zitat
O ihr, die ihr glaubt, übertretet nicht Allahs Riten, noch den Haram-Monat, noch die Opfergaben, noch die Halsgehänge (Opfertiere), noch den freien sicheren Durchgang derer, die das Haram-Haus besuchen um Gnade von deren Herrn und Zustimmung zu erbitten. Wenn ihr aus dem Ihram herausgekommen seid, dürft ihr jagen. Lasst nicht zu, dass eure Feindseligkeit gegen einige Menschen, die euch einst von der Masdschid Al-Haram abgestossen hatten, euch zu Übertretungen verleiten. Arbeitet zusammen in Angelegenheiten der Frömmigkeit und Ehrfurcht und arbeitet nicht mit Sünde und Aggression zusammen und verehrt Allah. Gewiss, Allah ist streng im Strafen. [5:2]

O ihr, die ihr glaubt, tötet kein Wild, solange ihr hurum seid. Wer von euch es vorsätzlich tötet, dessen Strafe wird bei Nutztieren dem entsprechen, was er getötet hat. Die Einschätzung soll von zwei gerechten Personen unter euch geschlichtet werden und als Opfergabe festgelegt werden, um die Kaaba zu erreichen. Alternativ soll die Sühne darin bestehen, den Bedürftigen zu speisen oder ihm durch Fasten zu entsprechen, um die Folgen seines Handelns zu kosten. Allah hat vergeben, was in der Vergangenheit geschehen ist, aber Allah wird jeden rächen, der erneut straffällig wird. Allah ist der Würdige, Herr der Vergeltung. [5:95]

Der Fang aus dem Meer ist euch erlaubt; seine Nahrung ist Versorgung für euch und für die Reisenden, doch verwehrt ist (euch) der Fang des Landes, solange ihr hurum seid. Und fürchtet Allah, vor Dem ihr versammelt werdet. [5:96]

Allah hat die Kaaba, das Haram-Haus, zu einer Festlegung für die Menschen gemacht; ebenso wie den Haram-Monat, die Opfergaben und die Halsgehänge (Opfertiere). Dies, damit ihr wisst, dass Allah weiss, was in den Himmeln und was auf Erden ist, und dass Allah über alle Dinge Bescheid weiss. [5:97]








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